Bausparer vorzeitig kündigen – Achtung Kosten
Kosten, wenn man den Bausparer vorzeitig kündigen will
Die aktuell sehr niedrigen Zinsen verleiten viele Konsumenten dazu die Bausparverträge vorzeitig zu kündigen und das Geld besser in Anleigen oder andere Geschäfte zu investieren. Die Arbeiterkammer als auch Konsumentenschützer warnen eindringlich vor den damit verbundenen Kosten.
Aktuell bieten die meisten Bausparkassen bei variabler Verzinsung Bausparverträge mit 3,5% im ersten Jahr an. Soweit so gut, doch die Zinsen am Bausparer sinken meist nach dem ersten Jahr, gekoppelt an den Euribor. Meist liegt diese Verzinsung in den Folgejahren sogar unter den Tagesgeldzinsen, die man im Moment bekommt. Daher sind viele Anleger verleitet, die Bausparverträge vorzeitig zu kündigen. “Mit der Abrechnung kommt dann das böse Erwachen”, so Georg Rathwallner, Leiter der Abteilung Konsumenteninformation der AK in Oberösterreich.
Was die meisten Bausparer nicht wissen ist, dass bei vorzeitiger Kündigung des Bausparvertrags noch folgende Kosten anfallen:
- die staatliche Prämie, die bereits gutgeschrieben wurde, muss zurückgezahlt werden
- das Guthaben am Bausparer wird rückwirkend abgezinst
- zusätzlich gibt es noch Verwaltungs- und Auflösungsgebühren von bis zu 150 Euro
Die Arbeiterkammer betont jedoch, dass es sich beim Bausparen noch immer um eine attraktive und vorallem sichere Art handelt, sein Geld anzulegen. Es ist wie bei jedem anderen Vertrag auch, will man früher aussteigen als geplant, muss man mit den entsprechenden Konsequenzen (Kosten) rechnen.
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